Die Satzung des Vereins wurde im Zuge der Gründung beschlossen und ist seit 4. März 2005 in Kraft.
Die Satzung regelt
Den Zweck des Vereins
Fragen der Mitgliedschaft
Rechte und Pflichten der Mitglieder und des Vorstandes
Aufgaben und Verfahren der Mitgliederversammlung
Die Geschäftsführung des Vereins
Mittelerwerb und -verwendung
Rechnungsprüfung und Berichterstattung
Die vollständige Textfassung kann hier heruntergeladen werden.